Beamt*innen Niedersachsen-Bremen

Antrag auf Amtsangemessene Alimentation 2024

Für das Jahr 2024 muss der Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation bis zum 31.12.2024 bei dem Dienstherrn eingegangen sein.
12.11.2024
Antrag auf Amtsangemessene Alimentation 2024

Nach zahlreichen Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes, welche festgestellt haben, dass die Alimentation der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten über Jahre hinweg in Teilen verfassungswidrig war, hat der niedersächsische Gesetzgeber in 2023 und 2024 neue gesetzliche Regelungen zur Anpassung der Besoldung und Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten erlassen.

Nach wie vor bestehen jedoch ernstzunehmende Zweifel, ob die Besoldung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten trotz der jüngsten Veränderungen nicht wenigstens teilweise immer noch verfassungswidrig ist und Niedersachsen seine Beamten weiterhin nicht ausreichend alimentiert.

Wer etwaige Ansprüche geltend machen möchte, für den stellt ver.di auch für das Jahr 2024 wieder ein Musterschreiben bzgl. der Gewährung einer Amtsangemessenen Alimentation für die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten online zur Verfügung.

Wichtig:

Auch diejenigen Beamtinnen und Beamten, welche bereits im letzten Jahr oder den Vorjahren einen Antrag auf Amtsangemessene Alimentation erhoben haben, müssen für das Besoldungsjahr 2024 wieder aktiv werden und den Widerspruch bei ihrem Dienstherrn einlegen.

Der Widerspruch muss schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift erhoben werden. Es reicht nicht, eine E-Mail oder ein Fax an den Dienstherrn zu richten.

Für das Jahr 2024 muss der Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation bis zum 31.12.2024 bei dem Dienstherrn eingegangen (und nicht nur zur Post gebracht worden) sein.

Die Eingangsbestätigung des Dienstherrn ist sorgfältig aufzubewahren.

Falls Du Dich zu einem Widerspruch entscheidest, freuen wir uns über eine kurze Nachricht an LBZ.NDS-HB@verdi.de. Dies hilft uns einen Überblick zu bekommen. Betreff: Widerspruch Und dann nur den Namen und die Dienststelle.

Rechtlicher Hinweis:

Aus der Nutzung des Musterwiderspruchs erwächst kein Anspruch auf Rechtsschutzgewährung durch ver.di. Über die Frage der Rechtsschutzgewährung zur Durchführung von gegebenenfalls zu führenden einzelnen Klageverfahren wird noch entschieden werden.