Behindertenpolitik Niedersachsen-Bremen

ver.di kritisiert neuen Aktionsplan Inklusion der Landesregierung Niedersachsen

Der Landesarbeitskreis (LAK) Teilhabe- und Behindertenpolitik der Gewerkschaft ver.di übt Kritik an dem gestern vorgelegten Aktionsplan Inklusion des Landes Niedersachsen.
03.12.2024
ver.di kritisiert neuen Aktionsplan Inklusion der Landesregierung Niedersachsen

Der Landesarbeitskreis (LAK) Teilhabe- und Behindertenpolitik der Gewerkschaft ver.di übt Kritik an dem gestern vorgelegten Aktionsplan Inklusion des Landes Niedersachsen. „Das Land bleibt mit dem vorgestellten Aktionsplan weit hinter seinen Möglichkeiten zurück“, sagt Matthias Hoffmann vom Landesarbeitskreis.  So werde in dem Aktionsplan das Ziel, den Beschäftigungsanteil von schwerbehinderten Menschen im Landesdienst zu erhöhen, wieder nur vage formuliert. Aus Sicht des LAK wäre es an dieser Stelle notwendig, als Ziel die künftig stete Erreichung der gesetzlichen Beschäftigungsquote von fünf Prozent und mehr zu benennen und dafür konkrete Maßnahmen aller Geschäftsbereiche zu formulieren.

ver.di hat dem Land bereits mehrfach konkrete Vorschläge unterbreitet. So könnte Niedersachsen in Bezug auf die berufliche Teilhabe künftig als gutes Beispiel für die private Wirtschaft dienen, z. B. bei der Digitalisierung von Akten und bei der Ausweitung der Ausbildung junger Menschen mit Schwerbehinderung unter Nutzung von Fördermöglichkeiten. „Andere Bundesländer sind da weiter“, sagt Hoffmann am Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen. Die Gewerkschaft erinnert in diesem Zusammenhang auch daran, dass es im Land Niedersachsen weiterhin Millionenbeträge unverbrauchter Mittel aus der sogenannten Ausgleichsabgabe gibt.

Grundsätzlich, so kritisiert der LAK, müssten die Schwerbehindertenvertretungen in Dienststellen und Betrieben, insbesondere die Landesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen bei den obersten Landesbehörden in Niedersachsen (LAGSV), stärker bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsquoten eingebunden werden. „Die/der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung braucht eine gesetzlich festgelegte Einspruchsmöglichkeit bei Gesetzen und Verordnungen und sollte der Staatskanzlei zugeordnet werden“, sagt Hoffmann. ver.di weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass Menschen mit Behinderungen deutlich seltener auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt seien als Menschen ohne Behinderungen. Gerade die Menschen, die auf dem Arbeitsmarkt mehrfach benachteiligt sind (z. B. Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund, Beschäftigte im Niedriglohnsektor) brauchten bessere Perspektiven. „Einen Bewusstseinswandel schafft man nicht durch Reden, sondern durch wirksame Maßnahmen“, sagt Matthias Hoffmann.