Am 18.03.2021 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Rentenanpassung ab 01. Juli dieses Jahres bekannt gegeben: In den alten Bundesländern gibt es eine Nullrunde, d. h. die Renten werden nicht angepasst und bleiben stabil, obwohl die rechnerische Rentenanpassung negativ ist. Hier greift die Rentengarantie, die keine Absenkungen zulässt. In den neuen Bundesländern steigt der Rentenwert um 0,72 Prozent und beträgt damit 97,9 Prozent des Westwerts. Genaueres dazu siehe unten.
„Auch und insbesondere in Krisenzeiten wie der aktuellen COVID-19-Pandemie können sich die Rentnerinnen und Rentner auf die gesetzliche Rente verlassen. Im vergangenen Jahr 2020 konnten die Rentnerinnen und Rentner noch mit einer deutlichen Rentensteigerung von der guten Lohnentwicklung des Jahres 2019 profitieren, obwohl die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits von den negativen Folgen der COVID-19-Pandemie betroffen waren. Zeitverzögert wirkt sich die Krise nun auch auf die Rentenanpassung aus. Die gesetzlich verankerte Rentengarantie schützt aber die Rentnerinnen und Rentner auch in schwierigen Zeiten vor Rentenkürzungen.“ kommentiert Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Anpassung.
Die gute Nachricht: Die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist gut aufgestellt und bewährt sich auch in Krisenzeiten. Sie ist und bleibt ein verlässlicher Sozialversicherungsträger, der auch diese Krise erfolgreich meistern wird. Nichtsdestotrotz zeigt sich, dass die Pandemie und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt Spuren bei den Finanzen der GRV hinterlassen. Dies prägt die sog. Februar-Schätzung1), die aktuell veröffentlicht wurde.
Während im Jahr 2019 die Beitragseinnahmen der GRV (Pflichtbeiträge aus Erwerbstätigkeit) um rd. 4,5 Prozent anstiegen, waren es im Jahr 2020 durchschnittlich nur noch 0,9 Prozent. In den ersten beiden Monaten 2021 ergab sich ein Absinken um 0,4 Prozent.
Es ist absehbar, dass die Alterssicherung im bevorstehenden Bundestagswahlkampf eine wichtige Rolle spielen wird.
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